TCM-Ernährung
Modulartiges Ausbildungsystem für individuelle Bedürfnisse
Für all jene, die Ihr TCM-Ernährungswissen vertiefen und klinische Erfahrungen sammeln wollen und/oder den Gewerbeschein für den/die TCM-Ernährungsberater*in anstreben.
PROFESSIONALISIERUNG – Stufe IV
- Coaching: Fallbesprechungen & Behandlungsstrategien
Ina Diolosa Schönemann | UE: 50 - Zwei Kochseminare
Nina Mandl | UE 28 - Ethik und rechtliche Grundlagen
Leopold Spindelberger | UE 4 - Prüfung schriftlich | UE: 4
- Diplom-/Abschlussarbeit | UE: 100
- Optional: Eigenes Praktikum/Assistenz bei TCM-Ärztinnen oder Ernährungsberaterinnen | UE: bis zu 50
- Optional: Studienreise nach Chengdu
Voraussetzung: Absolvierung der Grundausbildung sowie Seminare der Spezialisierung. Professional-Module: insgesamt 750 Unterrichtseinheiten (UE). Für all jene, die Ihr TCM-Ernährungswissen vertiefen und klinische Erfahrungen sammeln wollen und/oder den Gewerbeschein für die/den TCM-Ernährungsberater/in anstreben. Folgenden Leistungen sind u.a. zusätzlich zur Grundausbildung und den Spezialseminaren erforderlich bzw. werden mit den oben genannten UE angerechnet.
Curriculum zur Erlangung der Gewerbeberechtigung
Rechtliche Bestimmungen für die Erlangung der Gewerbeberechtigung
Die Wirtschaftskammer Wien hat ab 2016 die Mindeststundenanzahl für die Zuerkennung der Gewerbeberechtigung für Chinesische Ernährungsberatung auf mindestens 750 Unterrichtseinheiten (UE) angehoben, um für das „Gewerbe Lebens- und Sozialberatung, eingeschränkt auf TCM- Ernährungsberatung“ anzusuchen. Da in Österreich Gewerberecht Landesrecht ist, gilt in jedem Bundesland mehr oder weniger ein eigenes Gewerberecht (Stand Jänner 2023). Bis dato entspricht unser Curriculum in Verbindung mit der positiven Abschlussprüfung vor allem in Wien den landesrechtlichen Kriterien zur Erlangung einer individuellen Befähigung für das
„Gewerbe Lebens- und Sozialberatung, eingeschränkt auf TCM-Ernährungsberatung“. Achtung: Der Besitz dieses eingeschränkten Lebens- und Sozialberatergewerbes berechtigt weder zu schulmedizinischer Diagnostik noch zu einer Heilbehandlung.